WLAN-Gastzugang
Wir freuen uns, Ihnen ein kostenfreies WLAN zur Verfügung stellen zu können.
Aus Sicherheitsgründen haben Sie sich mit einem Passwort eingeloggt. Nun bitten wir Sie auch, die folgende Vereinbarung zu lesen und zu beherzigen. Vielen Dank!
Wir betreiben privat ein WLAN und gestatten unseren Gästen dieses WLAN als Zugang zum Internet mit zu nutzen. Damit sind wir auch berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, zu beschränken oder auszuschließen. Wir behalten uns insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende oder pornographische Seiten).
Dem Gast obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs.
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) dürfen nur zum persönlichen Gebrauch genutzt und in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Wir weisen unsere Gäste darauf hin, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch uns, insbesondere nicht, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt
auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf des Endgeräts gelangt.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Der Gast stellt uns von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er uns auf diesen Umstand hin.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Der Vorstand
Lutherstadt Wittenberg, am 6. Januar 2020